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Conditions of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

1. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in ? (zuzüglich Mehrwertsteuer für Lieferung ab Werk, zuzüglich Frachtkosten, zuzüglich Verpackung). Die Preisangaben sind freibleibend. Die Preise werden nach der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste berechnet.

3. Lieferung

Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen und ohne Gewähr, insbesondere unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstlieferung. Schadenersatzansprüche wegen Lieferzeitüberschreitung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

4. Valutalieferung

Ist Valutalieferung vereinbart, wird die Ware zum Zeitpunkt unserer Wahl, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem Valutadatum geliefert.
Als Rechnungsdatum i. S. nachstehender Ziffer 6 gilt das Valutadatum.5. Versand und Gefahrübergang Die Transportgefahr ab Werk trägt der Besteller in jedem Fall, auch wenn die Ware durch unsere eigenen Fahrzeuge befördert wird. Verpackung und Versendungsart erfolgen nach unserem Ermessen.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum mit 30 Tagen Ziel netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredere-Abkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen ist.

Geht die Zahlung innerhalb 14 Tagen bei uns ein, gewähren wir 2% Skonto, soweit nicht andere Forderungen aus unseren Lieferungen fällig sind.
Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Ist eine unserer Forderungen überfällig oder werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Zweifel ziehen, werden alle unsere Forderungen abweichend von Absatz 1 sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, neue Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung durch­zuführen.

Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; sie werden nur zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

SEPA-Lastschrift - Pre-Notification.
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs kann die grundsätzliche 14-tägige First für die Information vor Einzug (Pre-Notification) einer fälligen Zahlung bis auf 2 Tage vor Belastung verkürzt werden. .

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher nicht rechtskräftig festgestellter bzw. bestnttener Forderungen des Bestellers ist nicht statthaft; ebensowenig die Aufrechnung mit diesen.

7. Rücksendungen von Waren bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.

8. Qualitätsbestimmungen

Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität und Ausstattung sind kein Reklamationsgrund. Änderungen in Material und Ausstattung der Ware behalten wir uns vor, soweit dadurch der Gesamtwert der Ware nicht beeinträchtigt oder erhöht wird.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigenturn. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im vol­len Umfang an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Unbeschadet unse­rer Einziehungsbefugnis ist der Besteller jederzeit widerruflich zur Einziehung unserer Forderungen im eige­nen Namen berechtigt, solange keine unserer Forderungen überfällig ist. Vereinnahmte Zahlungen aus dem Verkauf unserer Ware werden "treuhänderisch für uns empfangen und verwahrt. Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

10. Gewährleistung

Erkennbare Mängel sind entsprechend § 377 f. HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl entweder Ersatz in Ware oder wir vergüten den Minderwe rt Kommen wir keiner dieser Verpflichtungen nach, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch wegen unerlaubter Handlung, insbesondere wegen Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, wenn uns kein grobes Verschulden zuzurechnen ist. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Schecks und Wechsel, ist der Sitz unserer Firma. Es gilt deutsches Recht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.